Allerlei Nebenbei



Inhaltsverzeichnis:



Eine Besonderheit in Sachsen-Anhalt: jeder Referendar bekommt, nach Ausfüllen und Abgabe des Antrags (der in der Einführungsveranstaltung ausgeteilt wird) einen privaten JURIS-Zugang. Das erleichtert die Arbeit am heimischen Schreibtisch ungemein. Natürlich wissen das mittlerweile auch die Ausbilder- Recherche ist also Pflicht!

Ein besonderes Gimmick bei Juris: unter "Mein juris" -> "Konto" könnt ihr, wenn ihr euren gesamten Ausbildungszeitraum sowie "Einzelabrechnungen" eingebt, sehen, für wie viel Geld ihr bereits Dokumente abgerufen habt. Bei einem unserer Arbeitsgruppenmitglieder waren es z.B. knapp 4.500 EUR über den gesamten Zeitraum. Na, hoffentlich hat das OLG für uns eine Pauschale vereinbart ;-)



Das OLG bietet für alle Referendare ab dem 4. Ausbildungsmonat einen freiwilligen Klausurenkurs im zweiwöchigen Rhythmus an. Die Klausuren werden per Mail verschickt und können binnen einer Woche abgegeben werden (Ort je nach Ausbildungsstandort). Man kann die Klausuren auch unter examensmäßigen Bedingungen am Ausbildungsort schreiben. Über Aushänge und auf der Internetseite des OLG erfährt man alles zu: dem jeweiligen Rechtsgebiet, in dem die Klausur geschrieben wird, den Termin sowie den Ort der Besprechung und Rückgabe der Klausuren.


  Krankheit

Sollte man derart erkranken, dass man nicht zum Dienst erscheinen kann, hat man dies am Tag der Feststellung der Dienstunfähigkeit dem zuständigen Ausbilder mitzuteilen. Handelt es sich um eine kurze Erkrankung (Dauer bis zu 3 Tagen) genügt die Angabe von Gründen und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens. Kann man nicht an der AG teilnehmen, ist in jedem Fall zusätzlich zum Ausbilder der Präsident/die Präsidentin des OLG schriftlich zu verständigen. Bei langwierigen Erkrankungen (mehr als 3 Kalendertage) ist dem Präsidenten/der Präsidentin des OLG ein ärztliches Attest auf dem Dienstweg vorzulegen. Gleichzeitig sollte bereits am ersten Tag der Erkrankung der Ausbilder informiert werden. Hat man vom Einzelausbilder Akten zur Bearbeitung erhalten, sollte man sich darum bemühen, diese schnellstmöglich abzugeben. Eine Besonderheit gilt in der Staatsanwaltsschaftsstation: hier sollte man sich frühzeitig überlegen, ob die Sitzungsvertretung übernommen werden kann. Meldet man sich erst am Tag der Sitzungsvertretung krank, ist es für die Staatsanwaltschaft schwierig einen kurzfristigen Ersatz zu finden. Zumal der erkrankte Referendar die erforderlichen Handakten meist zu Hause hat. Es gilt also: Akten schnellstmöglich zur Dienststelle und bei Unsicherheit lieber krank melden!



Wer gerne neben dem Referendariat praktische Erfahrungen im Rahmen einer Nebentätigkeit sammeln möchte sollte zunächst bedenken: die Ausbildung im Rahmen des Referendariats hat für das OLG absoluten Vorrang. Nebentätigkeiten werden daher nur im Ausnahmefall und dann nur beim Vorliegen folgender Voraussetzungen genehmigt:
Der Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit sollte rechtzeitig vor Arbeitsantritt formlos beim OLG (z.Hd. Frau Knoll) oder auf dem Dienstweg eingereicht werden und folgenden Inhalt haben:
Es ist zu beachten, dass die Vergütung teilweise auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden kann (vgl. dazu § 3 der Unterhaltsbeihilfenverordnung: „...wird das monatlich 500 Euro übersteigende Entgelt einschließlich etwaiger weiterer finanzieller Leistungen zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe ... angerechnet.“).



Wir möchten euch gerne ein paar Links zur Verfügung stellen zu hilfreichen Seiten für und von Referendaren und unseren Partnern. Ein Besuch dieser Seiten lohnt sich fast immer ;-)



Es empfiehlt sich, je nach Lerntyp, mit anderen Referendaren eine private AG zu gründen. Dort kann man materielles Recht (Voraussetzung für jede Klausur auch im 2. Staatsexamen) wiederholen, das neue prozessuale Wissen aufbereiten und Formulierungen aus dem praktischen Alltag gemeinsam besprechen. Vor allem ab der Staatsanwaltschaftsstation ist man so gehalten, den Stoff aus den vorangegangenen Stationen zu wiederholen.

Am besten plant man zu Beginn der AG wie vorgegangen werden soll: entweder bereitet jeder einzelne Themen auf und trägt sie der Gruppe vor oder man bespricht examensrelevante Fälle. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Fragen in Art der mündlichen Prüfung miteinander durchzugehen (die Ausbilder weisen oft darauf hin, was eine typische Frage in der mündlichen Prüfung ist). Je nach Gruppe können diese Arbeitsweisen natürlich kombiniert werden.


  Urlaub

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beträgt der Urlaubsanspruch 26, bis zum 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage je Urlaubsjahr. Da eine solche Regelung in 2012 jedoch in ihren Grundzügen vom BAG für rechtswidrig gehalten wurde, prüft das Finanzministerium derzeit, inwieweit ein generell gleicher Urlaubsanspruch für Referendare aller Altersklassen umsetzbar ist. Bei den Referendaren ist das Urlaubsjahr das Ausbildungsjahr (beginnend entweder am 01.09. oder 01.03.). Keinen Urlaub erhält man während den verdichteten Eingangsphasen (AG am Anfang jeder Station) und in den ersten sechs Monaten der Ausbildung (sozusagen: Urlaubssperre). Besonderheit in Sachsen-Anhalt: für AG-Fahrten werden bis zu fünf Tage Sonderurlaub gewährt. Dafür muss das Programm der Fahrt im Zusammenhang mit dem Vorbereitungsdienst stehen. Mittlerweile gibt es Reiseveranstalter, die Fahrten mit speziellem juristischen Fachprogramm anbieten (z.B. moveo). Zuschüsse für diese Fahrten werden nicht gewährt. Der Antrag auf Sonderurlaub sollte abweichend vom normalen Urlaubsantrag für alle mitreisenden Referendare über den AG-Sprecher ans OLG geleitet werden. Die vorherige Einholung der Ausbilder und des AG-Leiters wird vorausgesetzt- deren schriftliches Einverständnis ist jedoch entbehrlich.